Auf was für Ideen Arbeitnehmer und Firmenchefs nicht kommen, um die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Dienstwagenüberlassung zu vermeiden. Kurioser Fall vor dem Finanzgericht München: Eine Firma wollte für einen Ford Transit keinen geldwerten Vorteil ansetzen, da dieser außen und innen stets stark verschmutzt sei.
Dadurch könnte man das Auto z. B. nicht zum Theaterbesuch verwenden. Das Finanzgericht München wischte dieses Argument vom Tisch (FG München, 11.06.08, 10 V 1084/08).
Fazit: Auch schmutzige Autos kosten Dienstwagensteuer.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß