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Ab sofort dürfen Sie sich gegenüber der Bank reicher rechnen als gegenüber dem Finanzamt. Denn ab 2010 gilt das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, kurz BilMoG. In Folge dieses Gesetzes werden künftig Handelsbilanz und Steuerbilanz völlig auseinander laufen. Unerfreuliche Nebenwirkung: Man wird ab 2010 in vielen Fällen zwei Bilanzen brauchen, eine Handelsbilanz für die Bank sowie eine Steuerbilanz fürs Finanzamt.

Erfreuliche Folge ab der 2009-er Bilanz: Bereits ab sofort wurde die Verknüpfung von Handelsbilanz und Steuerbilanz im Einkommenssteuergesetz (sog. „Maßgeblichkeitsprinzip“) aufgehoben. Das heißt für Sie: Während es bisher zu höheren Steuern geführt hat, wenn man sich in der Handelsbilanz reich gerechnet hat (weil man das dann auch gegenüber dem Finanzamt machen musste), können Sie ab sofort völlig unabhängig voneinander verfahren. Das heißt also, Sie können in der Handelsbilanz einen viel höheren Gewinn zeigen und damit bei der Bank und anderen Lesern einen guten Eindruck machen, gleichzeitig aber beim Finanzamt eine Bilanz mit niedrigem Gewinn abgeben und dadurch wenig Steuern zahlen. Das war bis einschließlich 2008 völlig undenkbar.

Beispiel: Sie schreiben in der Handelsbilanz linear ab, um niedrigere Abschreibungen und höheren Gewinn zu zeigen, beim Finanzamt hingegen schreiben Sie degressiv inklusive Sonderabschreibung ab, um Steuern zu sparen.

Anderes Beispiel: In Ihre unfertigen Erzeugnisse rechnen Sie in der Handelsbilanz auch Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen, betriebliche Altersversorgung sowie Fremdkapitalzinsen für Maschinen ein. Dadurch haben Sie einen hohen Wertansatz und einen höheren Gewinn in der Handelsbilanz. In der Steuerbilanz lassen Sie all diese Positionen bei den Gemeinkostenzuschlägen weg, erreichen dadurch einen niedrigeren Lagerbestand und einen niedrigeren Gewinn. Bis 2008 völlig undenkbar, ab 2009 problemlos möglich. (§ 5 Abs. 1 EStG, BMF, Entwurf 12.10.09, IV C 6 – S 2133/09/10001)

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