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Eigentlich ist Deutschland immer noch ein Paradies für Geschäftswagenfahrer. Anders als z. B. in Österreich (46.000 Euro), gibt es in Deutschland  für die steuerliche Anerkennung der Anschaffungskosten (noch) keine feste Grenze. Bei uns hängt es vom jeweiligen Finanzgericht ab,  was als angemessen gilt. Und hier gibt es bisweilen recht „österreichische“ Richter.

Aktueller Fall: Ein kleinerer Unternehmer gestattete sich einen Mercedes-Roadster für 80.000 Euro. Das hessische Finanzgericht fand dies unangemessen. Es erlaubte nur, Abschreibung auf Basis von 1/3 des Kaufpreises geltend zu machen. Die restlichen 2/3 der Abschreibung zuzüglich Mehrwertsteuer mussten dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden. (Hess. FG, 04.09.07, 6 K 1447/09)

Interessant: Die laufenden Betriebsausgaben sind auch bei einem unangemessenen Auto in der Regel voll abziehbar. Denn sie würden auch für einen preiswerteren Wagen anfallen. Großzügiger ist übrigens das oberste Steuergericht, der Bundesfinanzhof. Dieser erlaubte einem Steuerberater immerhin 7(!) Geschäfts-Autos. Nur bei den Teuersten (Bentley, Ferrari usw.) wurden die Kosten ein wenig gekappt. (BFH, IV B 50/00, 19.03.02, BFH/NV 02, 1145)

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