Die bevorstehende Erbschaftssteuerreform wird Übertragungen in Zukunft deutlich teurer machen. Aus gutem Grund schrecken vermögende Eltern jedoch davor zurück, einfach alles jetzt zu übertragen. Wenn die Kinder noch minderjährig sind, geht das sowieso nicht.
Eine perfekte Lösung ist die Familien-KG: Hier wandert das Immobilienvermögen in eine Kommanditgesellschaft, in der die Eltern das Ruder übernehmen. Die Kinder bekommen „nur“ KG-Beteiligungen geschenkt und haben ansonsten nichts zu melden.
Der bekannte Rosenheimer Notar Spiegelberger drückte es auf dem GmbH-GeschäftsführerForum von IZW im März so aus: „Die Kinder sitzen sicher und fest angeschnallt auf dem Rücksitz und können nicht ins Lenkrad fassen.“
Häufiger Irrtum sogar von Steuerberatern: Eine solche KG ist nicht gewerblich tätig, sondern sie hat Vermietungseinkünfte. Die Immobilien werden also nicht Betriebsvermögen. Es ist eine rein vermögensverwaltende KG.
Man kann sogar voll auf die Kinder übertragen und trotzdem die Kontrolle behalten: Dann sollte man eine GmbH & Co KG wählen. Hier können die Kinder sogar 99 % des Kommanditkapitals halten, die Eltern sichern sich aber über die Komplementär-GmbH gleichwohl die Kontrolle über die gesamte KG. Steuerliche Besonderheit: Normalerweise haben GmbH & Co KGs immer Betriebsvermögen. Das kann man aber durch einen Insider-Trick vermeiden, indem einem Kommanditisten (z. B. dem Vater) die Mit-Geschäftsführung eingeräumt wird.
Fazit: Eine Familien-KG ist die optimale Lösung für Vermögende, um umfangreiches Immobilienvermögen jetzt sofort zu den günstigen Steuertarifen auf Kinder zu übertragen und gleichwohl die volle Kontrolle über das Vermögen zu behalten.
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß