Unsere Tipps, wie man bestimmte Extras ohne Abgabenbelastung auszahlen kann, stoßen immer wieder auf großes Interesse. Eine Frage kommt dann oft auf: Kann ich so etwas auch Azubis und Mini-Jobbern geben?
Klar, denn auch die sind Arbeitnehmer.
Zu Mini-Jobbern sollten Sie wissen: Bei der Prüfung der 400-Euro-Grenze zählen steuerfreie Zahlungen sowie Zahlungen mit pauschalierter Lohnsteuer nicht mit. Diese können Sie also noch zusätzlich zum Arbeitslohn bezahlen. Bei Azubis natürlich auch.
Die beliebtesten Extras: Firmenhandy, Job-Tickets bis 44 Euro im Monat, Erholungsbeihilfen bis 156 Euro im Jahr (plus 104 Euro für den Ehegatten und 52 Euro je Kind) und Warengutscheine für das eigene Sortiment bis 1.080 Euro pro Jahr.
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß