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Österreich hat die Erbschaftssteuer zum 01.08.08 abgeschafft. Wenn Sie nun meinen, die Erbschaft von Opas Tiroler Ferienhaus würde billiger, werden Sie enttäuscht. Denn schon 2007 hat Deutschland das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich auf dem Gebiet der Erbschaftssteuer gekündigt.

 
Das bedeutet:
Statt österreichischer Erbschaftssteuer fällt nun deutsche Erbschaftssteuer an. Das ist schon dann der Fall, wenn der Erblasser und/oder der Erbe einen (Zweit-)Wohnsitz in Deutschland hatten. Und so steigt die Erbschaftsteuer auf eine 250-000-Euro-Ferienwohnung (wenn die Freibeträge schon aufgebraucht sind) von bisher ca. 2.000 Euro (österr. Tarif 2007) auf etwa 27.000 Euro (deutscher Tarif 2008). Österreichische Finanzämter oder Notare melden zwar von sich aus nichts an das deutsche Finanzamt. Aber österreichische Finanzämter erteilen bereitwillig Auskünfte, wenn ein deutsches Finanzamt nachfragt.

Was tun? Da ausländische Immobilien ohnehin schon seit jeher nach Verkehrswert besteuert werden, lohnt es sich, auf das neue Erbschaftssteuerrecht mit den deutlich erhöhten Freibeträgen zu warten. Diese stehen dann alle zehn Jahre erneut zur Verfügung und können natürlich auch für die Übertragung von österreichischem Vermögen genutzt werden.

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