Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Bis 2005 bekam man unter bestimmten Voraussetzungen beim Kauf selbst genutzten Wohneigentums die Eigenheimzulage vom Staat. Diese war damals laut Gesetzestext auf Immobilien in Deutschland beschränkt. Der Europäische Gerichtshof hat am 17.01.08 entschieden, dass diese Beschränkung auf deutsche Immobilien EU-rechtswidrig war.

Falls Sie also bis 2005 eine selbst genutzte Immobilie im EU-Ausland (z. B. Österreich, Italien oder Mallorca) gekauft haben, können Sie bis zum Verjährungseintritt noch nachträglich die Eigenheimzulage beantragen. (EUGH, 17.01.08, BStBl. 08 II, 326/BMF, 13.03.08, DStR 08, 617)

Ihr Steuerberater Grünstadt

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 52 Rezensionen
js_loader