Bis 2005 bekam man unter bestimmten Voraussetzungen beim Kauf selbst genutzten Wohneigentums die Eigenheimzulage vom Staat. Diese war damals laut Gesetzestext auf Immobilien in Deutschland beschränkt. Der Europäische Gerichtshof hat am 17.01.08 entschieden, dass diese Beschränkung auf deutsche Immobilien EU-rechtswidrig war.
Falls Sie also bis 2005 eine selbst genutzte Immobilie im EU-Ausland (z. B. Österreich, Italien oder Mallorca) gekauft haben, können Sie bis zum Verjährungseintritt noch nachträglich die Eigenheimzulage beantragen. (EUGH, 17.01.08, BStBl. 08 II, 326/BMF, 13.03.08, DStR 08, 617)
Ihr Steuerberater Grünstadt
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