Wenn Sie in der glücklichen Lage sind, eine längere Urlaubsreise zu machen und Ihr Dienstwagen währenddessen ungenutzt herumsteht, müssen Sie ihn dann trotzdem versteuern? Das Finanzamt ist hier relativ streng.
Die Regel lautet: Die pauschalen Werte laut Ein-Prozent-Regel sind Monatswerte und können nur dann ausgesetzt werden, wenn die Nutzung einen vollen Monat nicht möglich ist (BStBl. 96 I, 654). Sie müssen also nicht nur vier Wochen verreist sein, sondern auch noch nonstop vom 1. bis 31. eines Kalendermonats. Und selbst wenn Sie das schaffen, würde das Finanzamt wissen wollen, ob nicht in Ihrer Abwesenheit Ihre volljährigen Kinder mit dem Geschäfts-BMW durch die Gegend gebraust sind. Auch das müssten Sie noch vom Tisch bringen, um einen Monat lang keinen geldwerten Vorteil versteuern zu müssen.
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß