Seit 2007 dürfen Arbeitnehmer (und auch Selbstständige) erst ab dem einundzwanzigsten Kilometer Kosten für die Fahrt zur Arbeit geltend machen. Der Bundesfinanzhof hatte bereits letzten Sommer bezweifelt, dass diese Neuregelung verfassungsgemäß ist; und diese Zweifel nun noch einmal drastisch bekräftigt. (BFH 10.01.08; VI R 17/07)
Beachten Sie aber: Das oberste Steuergericht darf Steuergesetze nicht als verfassungswidrig verwerfen. Das darf nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Unser Rat daher: Ändern Sie jetzt erst einmal an Ihren Gehaltsabrechnungen nichts. Raten Sie auch Ihren Mitarbeitern zum Abwarten. Wenn das Bundesverfassungsgericht – wie erwartet – zügig entscheidet, können Ihre Mitarbeiter ein etwaiges positives Urteil immer noch in der 2007er-Steuererklärung zu einer Steuererstattung verwerten.
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß