Was viele nicht wissen: Die Versicherungssumme einer Lebensversicherung ist erbschaftssteuerpflichtig. Aber nur, wenn jemand anders Versicherungsnehmer war. War man selber Versicherungsnehmer, muss man nichts versteuern. Denn man hat sich den Anspruch dann selbst „erarbeitet“.
Negativ-Beispiel: Unternehmer Huber hat eine Risiko-LV zugunsten seiner Frau abgeschlossen. Solch eine Versicherung zahlt nur im Todesfall. Herr Huber stirbt, Frau Huber bekommt eine Million. Erbschaftssteuerpflichtig. So ist es cleverer: Frau Huber schließt die Versicherung selber ab, aber mit Herrn Huber als versicherte Person. Herr Huber stirbt, Frau Huber bekommt die Versicherungssumme – dann aber erbschaftssteuerfrei. Weil sie Versicherungsnehmerin ist. Wer die Prämien zahlt, ist egal. Herr Huber kann die Prämie vom gemeinsamen Konto abbuchen lassen, durchaus aber auch von seinem Konto, auch wenn seine Frau Versicherungsnehmerin ist. Streng genommen wären die geschenkten Prämien schenkungssteuerpflichtig. In der Praxis spielt das aber kaum eine Rolle, weil hier bei Risikoversicherungen pro Jahr nur ca. 500 bis 1.500 Euro zusammenkommen und Ehepaare alle 10 Jahre 307.000 Euro (ab 2009 vermutlich mindestens 500.000 Euro) Freibetrag haben.
Übrigens: Den Bezugsberechtigten zum Versicherungsnehmer zu machen, das lässt sich auch noch bei bestehenden Versicherungen ändern.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß