Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Jedes Jahr kommen in Deutschland etwa 90.000 Immobilien unter den Hammer. Diese Zwangsversteigerungen laufen nach einem gesetzlich streng geregelten Verfahren beim Amtsgericht ab. Extreme Schnäppchen sind zwar der Ausnahmefall, der Erwerb von Immobilien mit interessantem „Rabatt“ ist aber durchaus möglich.

Normale Immobilien gehen eher teurer weg: Gefragte Jedermann-Immobilien, also etwa Eigentumswohnungen oder Doppelhaushälften in guter Lage treffen auch bei Zwangsversteigerungen auf großes Interesse. Der Zuschlag erfolgt oft zu 70 bis 100 Prozent des Verkehrswertes – manchmal gar darüber. Das heißt: Ein Schnäppchen zum Zweck des risikolosen Weiterverkaufs mit Gewinn ist bei solchen Objekten unwahrscheinlich.

Allerdings: Wer zur Selbstnutzung kauft, wird sich auch über einen Nachlass von 10 oder 20 Prozent gegenüber dem Marktpreis freuen. Wermutstropfen: Eine Besichtigung ist vorher in der Regel nicht möglich, wenn Schuldner das Objekt noch selbst bewohnt und den Zugang verwehrt – wozu er das Recht hat. Sie erwerben dann „die Katze im Sack“. Da sind ein paar Prozent „Risiko-Abschlag“ nur recht und billig.

Schnäppchen gibt es eher hier: Falls Sie in finanzielle Regionen mitsteigern können, wo dem Normalbürger die Puste ausgeht (Beispiel: Mehrfamilienhaus oder Gewerbeobjekt mit siebenstelligem Verkehrswert), können Sie eher zu einem Schnäppchen kommen. Freilich benötigen Sie dann – neben dem notwendigen Kapital – gute Kenntnisse über Immobilienverwertungsmöglichkeiten, um aus Ihrem Zuschlag einen echten Reibach zu machen.

Weiterführende Infos: Aktuell angesetzte Versteigerungen finden Sie in Versteigerungskalendern (www.argetra.de, www.unika.de) oder direkt bei Ihrem Amtsgericht. Finden Sie heraus, welche Bank das Verfahren betreibt, und lassen Sie sich von dieser eine Kopie des Gutachtens schicken. Das ist billiger und einfacher, als es sich selbst bei Gericht zu kopieren. Unentbehrlich sind rechtliche Kenntnisse über das Zwangsversteigerungsverfahren, die Sie hervorragend aufbereitet – neben psychologischen Tipps – in diesem Buch finden: „Die Zwangsversteigerung“ aus dem bank-verlag köln, Autoren: Gerhards und Keller.

Ihr Steuerberater Grünstadt

Dienes + Weiß
 

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 52 Rezensionen
js_loader