Wenn Sie einen Investmentfonds kaufen, haben Sie einen bestimmten Anteil am Vermögen der Fondsgesellschaft. Dieses Vermögen wird laut deutschem Gesetz streng getrennt von dem eigenen Vermögen der Fondsgesellschaft (§ 6 KAGG). Es handelt sich um ein so genanntes Sondervermögen, das ausschließlich den Anlegern gehört. Selbst bei einer Insolvenz der Fondsgesellschaft kann der Insolvenzverwalter auf dieses Vermögen nicht zugreifen. Nur das eigene Vermögen der Fondsgesellschaft, also Schreibtische, Computer, Bürogebäude und die eigenen Geldreserven würden den Gläubigern der Fondsgesellschaft zur Verfügung stehen, nicht aber das von Ihnen investierte Geld.
Ganz anders bei Zertifikaten: Kaufen Sie sich von einer Bank ein Zertifikat, das z. B. den DAX abbildet, so haben Sie nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Bank. Das ist so lange kein Problem, als die Bank gut dasteht. Einige traditionsreiche amerikanische Bankhäuser sind einfach so von der Bildfläche verschwunden. Und das Beispiel der dilettantischen Hypo-Real-Estate Manager zeigt, dass auch in Deutschland Bankpleiten nicht ausgeschlossen sind. Und in so einem Fall hätten Sie Pech mit einem Zertifikat. Denn Zertifikat-Inhaber haben keinen separierten Anspruch auf ein Sondervermögen, sondern nur einen ganz allgemeinen Anspruch gegen die Bank. Zigtausende Käufer von Lehman-Brothers-Zertifikaten, die ihr ganzes Geld verloren haben, können ein Lied davon singen.
Fazit: Investmentfonds sind in der Krise deutlich sicherer bei einer Bankpleite als Zertifikate.
Ihr Steuerberater Freinsheim
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