Muss auf Gutschriften eigentlich die Steuernummer des Rechnungsempfängers? Hier muss man unterscheiden, welche Sorte Gutschrift gemeint ist: In neun von zehn Fällen ist mit einer Gutschrift eine Korrektur einer vorher ausgestellten Rechnung gemeint, mit der der ursprüngliche Rechnungsbetrag ganz oder teilweise gutgeschrieben wird. Auf solch eine Gutschrift muss überhaupt keine Steuernummer. Denn wenn die Steuernummer auf einer Rechnung fehlt, gibt es keinen Vorsteuerabzug. Eine Gutschrift vermittelt aber ohnehin keinen Vorsteuerabzug. Es ist also keine Steuernummer notwendig und erst recht nicht die des Rechnungsempfängers.
Ganz anders aber in diesem Sonderfall der Gutschrift: Wenn der leistende Unternehmer der Gutschriftsempfänger ist (seltener Fall), sieht das ganz anders aus. Da haben wir es freilich mit einer ganz anderen Art von Gutschrift zu tun. Das kommt z. B. vor bei Autoren eines Verlags, die an der Auflage beteiligt werden oder bei Handelsvertretern, die eine Provision erhalten. In diesem Fall muss tatsächlich die Steuernummer des Gutschriftsempfängers (in diesem Fall also des Handelsvertreters) auf die Gutschrift. Denn hier zahlt ja der Gutschriftssteller (der Empfänger der Vermittlungsleistung) Geld und will aus der Gutschrift den Vorsteuerabzug geltend machen. Und deshalb muss hier die Steuernummer des Gutschriftsempfängers angegeben werden.
Ihr Steuerberater Wachenheim
Dienes + Weiß