Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Erleiden Sie beim Verkauf von Wertpapieren oder privaten Immobilien einen Verlust, können Sie diesen im gleichen Jahr mit Spekulationsgewinnen verrechnen. Ist das nicht möglich, wird der Verlust in folgende Jahre vorgetragen. Solch einen Verlustvortrag können Sie aber nur noch bis 2013 mit Wertpapier-Veräußerungsgewinnen verrechnen. Das eröffnet Ihnen die Möglichkeit, auch unter der Herrschaft der Abgeltungssteuer steuerfrei umzuschichten.

Beispiel: Sie bekommen 2008 10.000 Euro Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften attestiert. 2009 kaufen Sie Aktien, die Sie 2011 mit 10.000 Euro Gewinn verkaufen. Die eigentlich fälligen 2.500 Euro Abgeltungssteuer entfallen. Nach 2013 können Sie Ihre alten Veräußerungsverluste dann nur noch mit Veräußerungsgewinnen aus Immobilienverkäufen verrechnen. (§ 52a Abs. 11 Satz 11 i. V. m. § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG)

Ihr Steuerberater Freinsheim

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 52 Rezensionen
js_loader