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Viele Unternehmen wurden noch 2008 nach dem alten Recht übertragen, da das neue Recht zu teuer zu werden schien. Wie sich nun herausgestellt hat, ist das neue Recht in vielen Fällen günstiger.

Kann man jetzt einfach so widerrufen und noch mal schenken? In vielen Schenkungsverträgen ist eine „freie Widerrufsklausel“ eingebaut worden. Diese kann der Schenker jetzt ausüben, dann wird die Schenkung rückabgewickelt. Man sollte danach einige Zeit verstreichen lassen, und dann kann man noch einmal neu schenken – diesmal nach neuem Recht.

Gefahr: Im neuen Erbschaftssteuergesetz gibt es eine Missbrauchsklausel (§ 37 Abs. 3 ErbStG). Diese besagt, dass die Begünstigung für Betriebsvermögen nicht gewährt wird, wenn eine alte Schenkung aus der Zeit vor 2007 widerrufen wird und vor dem Jahr 2011 noch einmal geschenkt wird. Vermutlich hat der Gesetzgeber aber vergessen, im Gesetzestext die Jahreszahl „2007“ durch „2009“ zu ersetzen. Sollte der Gesetzgeber dies noch nachholen, hätten Sie ein ernstes Problem, wenn Sie eine 2008er-Schenkung widerrufen und gleich wieder neu schenken.

Sie haben keine Widerrufsklausel vereinbart? Dann wird es deutlich schwieriger. Denn dann brauchen Sie einen guten Grund für den Widerruf. Grober Undank scheidet in der Regel aus. Mögliche Gründe:

Veränderung der Umstände nach Vertragsschluss: Ist der Schenker – z. B. durch die Wirtschaftskrise – in wirtschaftliche Not geraten, könnte das als Widerrufsgrund in Frage kommen. Dieser Grund muss aber plausibel belegt werden können. Falsche Vorstellungen vor Vertragsschluss: Hierzu gehört u. a. auch, dass man sich über die steuerlichen Folgen getäuscht hat. Wenn man nachweisen kann, dass vor Vertragsschluss ein Vergleich altes – neues Erbschaftssteuerrecht gemacht worden ist, und dass man sich hierbei über den Anfall und die Höhe der Schenkungssteuer geirrt hat, so ist das ein Fall von § 29 ErbStG und berechtigt zum Widerruf. (FG Rheinland-Pfalz, 23.03.01, FR 2001, 653; anderer Ansicht allerdings FG Münster, 14.02.78)

Fazit: Widerrufen und einfach nochmals schenken ist schwierig, aber nicht unmöglich. Fragen Sie im Falle des Falles mich.

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