Seit Beginn der Finanzkrise habe ich schon mehrfach empfohlen, wenigstens steuerlich aus den massiv gefallenen Aktienkursen Kapital zu schlagen, indem man die in den letzten 12 Monaten gekauften Papiere veräußert und diesen Veräußerungsverlust realisiert. Das klappt aber nur begrenzt, wenn Sie noch Aktien derselben Sorte übrig behalten. Schuld daran ist das seit 2005 geltende „FIFO-Prinzip“.
„FIFO“ bedeutet: „First in, first out.“ Der Gesetzgeber unterstellt also, dass Sie die zuerst gekauften Aktien zuerst verkaufen. Praxisbeispiel: Herr Meier hat im März 2007 100 Deutsche-Bank-Aktien und im März 2008 noch einmal 100 Stück gekauft. Will er den Veräußerungsverlust realisieren, muss er alle Aktien verkaufen. Wenn er nur 100 verkauft, wird das Finanzamt wegen des FIFO-Prinzips unterstellen, dass das die von 2007 sind. Und hier ist die Zwölfmonatsfrist bereits abgelaufen. Der Verkauf verpufft also steuerlich wertlos.
Fondssparer sind besonders betroffen: Das wird Ihnen insbesondere dann zum Verhängnis, wenn Sie seit Jahren monatlich Fondsanteile desselben Investmentfonds kaufen und nun nur die Anteile der letzten zwölf Monate verkaufen, um diesen Verlust zu realisieren. Denn das Finanzamt wird unterstellen, dass die verkauften Anteile die von viel früher sind, sodass Sie gar keinen steuerlich relevanten Veräußerungsverlust erzielt haben.
Fazit: Wegen des FIFO-Prinzips müssen Sie i. d. R. alle Aktien (oder anderen Wertpapiere) einer bestimmten Sorte verkaufen, um einen steuerlichen Effekt zu erzielen. Nur die innerhalb der 12-Monatsfrist verkauften Aktien zu verkaufen, nützt nichts. (§ 5 ff. DepotG; BMF-Schreiben, 05.04.05, BStBl. I 05, 617)
Ihr Steuerberater Wachenheim
Dienes + Weiß