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Demnächst wird man Sie am Bankschalter fragen, ob Sie freiwillig Ihre Kirchenzugehörigkeit angeben möchten oder nicht.

Was steckt hinter dieser Frage? Auf die Abgeltungssteuer wird zusätzlich 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer fällig. Deshalb gibt es die Möglichkeit, dass die Bank gleich die Kirchensteuer mit abführt, und dann ist die Sache für Sie erledigt (§ 51a Abs. 2c EStG i. V. mit § 44 Abs 1 Satz 3 EStG). Kirchensteuer ist aber weiterhin als Sonderausgabe abzugsfähig. Um diesem Effekt gerecht zu werden, ermäßigt sich die Abgeltungssteuer, wenn Sie angeben, dass Sie in der Kirche sind. Und zwar mit dieser Formel: Abgeltungssteuer = 100/(4 + Kirchensteuersatz).

Beispiel: Wenn der Kirchensteuersatz in Ihrem Bundesland 9 Prozent ist, dann ist die Abgeltungssteuer nicht 25 Prozent, sondern nur 24,45 Prozent (100 /4,09). Bei 8 Prozent Kirchensteuersatz sind es 24,5 (=100/4,08) Prozent Abgeltungssteuer.

Wenn Sie dem Bankbeamten Ihre Kirchenzugehörigkeit nicht verraten? Das ist zulässig. Sie sind dann allerdings verpflichtet, die Kapitalerträge so wie bisher in Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung anzugeben (§ 51a Abs 2d EStG). Dann bekommen Sie einen förmlichen Kirchensteuerbescheid. Die Kirchensteuer ist dann genauso hoch. Dennoch lohnt sich dieses Verfahren für Kirchensteuerpflichtige, die sehr hohe Kapitalerträge haben. Denn dadurch, dass die Kirchensteuer erst ein oder 1 ½ Jahre später abgeführt wird, ergibt sich ein kleiner Zinsvorteil.

Manch ein Christ könnte nun in Konflikt mit dem 8. Gebot kommen: Wenn man bei der Bank angibt: „Bitte kein Kirchensteuerabzug“, ist man verpflichtet, die Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben. Tut man das aber nicht, hat das Finanzamt kaum eine Kontrollmöglichkeit. Das soll ab 2011 durch eine bundeseinheitliche Datenbank gelöst werden, über die die Bank dann die Kirchenzugehörigkeit abfragen und die Kirchensteuer von vornherein automatisch abführen kann. Hiergegen regen sich allerdings erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Denn was geht es den Bankangestellten an, ob und in welcher Kirche Sie sind? Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. (Bundesrats-Drucksache 220/07; S. 116)

Fazit: Die Abgeltungssteuer sollte alles einfacher machen, doch sie zieht einen Rattenschwanz von ungeklärten Folgeproblemen nach sich. Die Kirchensteuer ist nur eines davon.

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