Minijobber dürfen im Durchschnitt pro Monat höchstens 400 Euro verdienen. Jährliche Sonderzahlungen, die „mit hinreichender Sicherheit einmal jährlich zu erwarten sind“, werden auf alle 12 Monate verteilt.
Beispiel: Eine Putzfrau verdient 380 Euro im Monat. Im Sommer erhält sie ein Urlaubsgeld in Höhe von 360 Euro. Dieses ist durch 12 zu dividieren und mit 30 auf jeden Monat aufzuschlagen. Damit beträgt das durchschnittliche Arbeitsentgelt 410 Euro, und der Minijob ist kaputt.
Tipp: Mittlerweile kommt es beim Urlaubsgeld und anderen Einmalzahlungen nicht mehr auf das geschuldete Arbeitsentgelt an, sondern auf das tatsächlich ausgezahlte. Verzichtet also die Putzfrau schriftlich auf ihr Urlaubsgeld, zählt es auch nicht mit. Auch dann nicht, wenn sie nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag einen Anspruch darauf hätte. In der Regel wird der Arbeitnehmer zu solch einem Verzicht bereit sein, weil er sich durch solch ein Urlaubsgeld „ins eigene Fleisch schneiden“ würde.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß