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Leihen Sie einem Fremden Geld, müssen Sie die Zinseinnahmen nur mit 25 Prozent versteuern. Leihen Sie das Geld aber Ihrem Ehepartner, der die Zinsen steuerlich geltend macht, müssen Sie die Zinseinnahmen mit bis zu 42 Prozent versteuern.

Darin sah ein Steuerzahler einen Verstoß gegen Artikel 6 Grundgesetz (Schutz der Ehe). Er fand allerdings vor dem Finanzgericht Köln kein Verständnis für seine Argumentation.

Es bleibt also dabei: Zinseinnahmen vom Ehegatten müssen höher versteuert werden als Zins­einnahmen von der Bank (FG Köln, 28.01.14, 12 K 3373/12, beim BFH anhängig unter Az. VIII R 8/14).

Hinweis: Verwendet der Ehegatte das Geld für einen Zweck, wo er die Zinsen steuerlich nicht absetzen kann (z. B. den Kauf eines privat genutzten Autos, Ferienhauses oder ähnlichem), bleibt es bei 25 Prozent Steuersatz.

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