Haben Sie Geld übrig und überlegen sich, das an einen Angehörigen zu verleihen? Denken Sie daran, dass hier der normale Steuersatz bis zu 42 Prozent plus Soli, ggf. sogar „Reichensteuer“ fällig wird, während bei der Bankanlage maximal 25 Prozent plus Soli abgezogen werden.
Der erhöhte Steuersatz für Zinsen gilt immer dann, wenn der Angehörige seinerseits die Zinsen absetzen kann (z. B. bei Kredit fürs Mietshaus oder den Betrieb). Leihen Sie das Geld hingegen für den privaten Hausbau (Zinsen nicht abzugsfähig), bleibt es auch bei Angehörigen bei 25 Prozent Steuer. Wer auf seine Zinseinnahmen nur 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen will, legt sein Geld also lieber bei der Bank an.
Und wenn Sie Ihrem Familienmitglied unbedingt helfen wollen, können Sie gegenüber der Bank eine Bankbürgschaft aussprechen, wenn diese den Kredit sonst nicht ausreichen will.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß