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Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, muss der Käufer 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer zahlen (in Berlin seit 01.01.07 sogar 4,5 Prozent). Wenn Sie es wieder zurückkaufen, wird grundsätzlich noch einmal die Grunderwerbsteuer fällig. Das gilt aber nicht bei Kauf und Rückkauf innerhalb von zwei Jahren. Das können Sie auch ganz bewusst ausnutzen.

Beispiel: Sie verkaufen ein Grundstück an einen Bauträger, der es mit Reihenhäusern bebaut, von denen Sie eines gerne selber zurückkaufen möchten. Wenn Verkauf des Grundstückes und Rückkauf des Hauses innerhalb von zwei Jahren stattfinden, fällt insoweit keine Grunderwerbsteuer an. (§ 16 Absatz2 GrEStG)

Ihr Steuerberater Bad Dürkheim

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