Wer eine Umsatzsteuer-ID-Nr. hat, muss sie im Internet-Impressum angeben (§ 5 Telemediengesetz). Desgleichen muss eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139 c der Abgabenordnung angegeben werden, sofern man eine solche bereits zugeteilt bekommen hat (beginnt mit DE). Hat man beides nicht, muss nichts angegeben werden.
Vorsicht: Die Angabe der allgemeinen Steuernummer vom Finanzamt ist in keinem Fall vorgeschrieben und auch nicht empfehlenswert – aber dennoch häufig anzutreffen. Denn Insider, die wissen, wie man im Telefongespräch mit Finanzbeamten geschickt fragt, können mithilfe der Steuernummer delikate Informationen ausforschen.
Ihr Steuerberater Neustadt
Dienes + Weiß