Seit 1. März 2011 hat die KfW wieder ein Programm aufgelegt, mit dem unter anderem der Austausch von Fenstern gefördert wird – ohne dass man gleich das komplette Haus wärmedämmen muss (Programm-Nr. 152). Der Zinssatz beträgt zwischen 2,55 und 3 Prozent, je nach Laufzeit. Die Tilgung läuft über zehn oder 20 Jahre.
Wichtig: Sie müssen den Antrag auf Finanzierung vor Auftragserteilung an die Fenster-Firma stellen. Der Antrag muss nicht vorher genehmigt werden, sondern nur gestellt. Dazu reicht eine E-Mail an Ihre Hausbank „Ich möchte meine Fenster austauschen und wünsche dafür die Förderung durch die KfW“.
Falls Sie keinen Kredit brauchen: Dann bekommen Sie fünf Prozent Zuschuss zu Ihren neuen Fenstern.
Und: Fenster in Gewerbeflächen werden nicht gefördert, nur Wohnraum.
So geht’s: Den Kredit beantragen Sie bei Ihrer Hausbank, den Zuschuss direkt bei der KfW. Mehr Infos unter tinyurl.com/kfw-fenster, oder gleich über Google „KfW Fenster“.
Ihr Steuerberater Freinsheim
Dienes + Weiß