Deutschland ist ein Land der Zahlen. Unternehmer haben eine private Steuernummer, eine persönliche Identifikationsnummer, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eine Unternehmernummer, eine Betriebsnummer und eine Nummer auf dem Personalausweis. Jetzt kommt noch eine weitere Nummer dazu. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer.
Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist eigentlich bereits seit dem Jahr 2003 gesetzlich vorgesehen, aber seit nunmehr über 20 Jahren wurde sie nicht vergeben. Sie soll eine eindeutige Identifikation von Unternehmen bzw. Betrieben ermöglichen. Zuständig für die Vergabe der W-IdNr. ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Wie bekomme ich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer erfolgt aus technischen und organisatorischen Gründen in Stufen. Das BZSt wird dazu im Zeitraum Dezember 2024 bis voraussichtlich Ende des ersten Quartals 2026 auf Anforderung des zuständigen Finanzamtes eine W-IdNr. an die jeweils wirtschaftlich Tätigen vergeben und mitteilen. Ein Antrag zur Vergabe ist also nicht erforderlich. Eine Wirtschaftsidentifikationsnummer erhalten:
- wirtschaftlich tätige natürliche Personen
- juristische Personen
- Personenvereinigungen
Woraus besteht die Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer setzt sich aus dem Kürzel „DE“ und neun Ziffern zusammen. Ergänzt wird die W-IdNr. durch ein 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal für einzelne Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten (Beispiel für eine W-IdNr.: DE123456789-00001), um auch hier eine Abgrenzung bei mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten zu ermöglichen.
Für die erste wirtschaftliche Tätigkeit wird das Unterscheidungsmerkmal 00001 zugeordnet. Für weitere wirtschaftliche Tätigkeiten, Betriebe und Betriebstätten eines wirtschaftlich Tätigen werden die Unterscheidungsmerkmale voraussichtlich ab 1. März 2026 zugeordnet.
Wie ist der Zeitplan der Umsetzung?
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird am 24. Oktober 2024 eingeführt. Sie entspricht im Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Die USt-IdNr. ist wie gewohnt für Unternehmen, die innergemeinschaftlich grenzüberschreitend tätig sind, weiter zu verwenden. Wichtig ist, dass die W-IdNr. die USt-IdNr. nicht ersetzt, auch wenn sie für einige Unternehmen nahezu identisch ist
Die Vergabe erfolgt in Stufen in den Jahren 2024-2025.
Es ist geplant, dass die W-IdNr. spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der wirtschaftlich Tätige alle seine wirtschaftlichen Tätigkeiten beendet hat, wieder gelöscht wird.
Unternehmensbasisdatenregister
Die W-IdNr. dient auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz. Das Unternehmensbasisdatenregister ist ein zentrales und ressortübergreifendes Vorhaben zur Verwaltungsdigitalisierung und -modernisierung.
Ziel des Basisregisters ist es, Unternehmen von Berichtspflichten zu entlasten, indem Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register vermieden werden („Once-Only“-Prinzip). Zuständig für das Unternehmensbasisdatenregister ist das Statistische Bundesamt, an welches das BZSt die gespeicherten Daten zu W-IdNr. zu übermitteln hat.
Fazit
Eine neue Nummer und Unternehmer müssen nichts tun. Das ist doch eine erfreuliche Nachricht. Da es im Umstellungsprozess auch zu Verzögerungen kommen kann, ist geplant, dass die W-IdNr. zumindest bis Ende 2026 keine Pflichtangabe für Anträge oder Erklärungen ist.
Ihr Steuerberater Mutterstadt
Dienes + Weiß