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Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihren Kindern den Traum vom Eigenheim oder einem neuen Auto erfüllen – und das zu herausragenden Konditionen. Viele Eltern unterstützen ihre Kinder bei größeren Anschaffungen, häufig ganz ohne Zinsen oder zu deutlich niedrigeren Zinssätzen als bei Banken üblich. Doch Vorsicht: Gut gemeinte Hilfe kann steuerliche Überraschungen mit sich bringen! Lesen Sie weiter, um alle wichtigen Informationen zu erhalten und potenzielle Steuerfallen zu vermeiden.

 

Achtung Steuerfalle! 

Der gesparte Zins kann als steuerpflichtige Schenkung gewertet werden. Ein Finanzgericht hat entschieden, dass die Differenz zwischen dem vereinbarten Zinssatz und dem Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1 BewG von 5,5 % als Zinsschenkung gilt. Dieser Differenzbetrag kann Schenkungssteuerpflicht auslösen. 

Nachweis der Marktüblichkeit 

Der Bundesfinanzhof (BFH) gibt dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit nachzuweisen, dass der vereinbarte Zins marktüblich ist. Dazu müssen die Bedingungen wie Laufzeit, Tilgung, Sicherheiten sowie Zinssatz und Kündigungsrechte mit den kommerziellen Angeboten vergleichbar sein. Hierbei helfen Vergleichsangebote von Banken. 

Freibeträge beachten 

Bei Darlehen zwischen Eltern und Kindern sind die Freibeträge von 400.000 Euro oft ausreichend. In anderen Beziehungsverhältnissen, etwa zu Freunden oder Nichten und Neffen, beträgt der Freibetrag nur 20.000 Euro. Dies sollte besonders beachtet werden. 

Tipps zur Vermeidung von Steuerfallen 

  • Vertragliche Regelungen: Erstellen Sie einen schriftlichen Darlehensvertrag, der alle Konditionen klar regelt.
  • Marktübliche Zinsen: Setzen Sie Zinsen an, die dem aktuellen Marktniveau entsprechen, um steuerliche Risiken zu vermeiden.
  • Vergleichsangebote einholen: Holen Sie Vergleichsangebote von Banken ein, um die Marktüblichkeit des Zinssatzes zu belegen.
  • Regelmäßige Überprüfungen: Überprüfen Sie regelmäßig die Konditionen des Darlehens und passen Sie diese gegebenenfalls an.


Beispielrechnung 

Wenn eine Tante ihrem Neffen ein Darlehen über 100.000 Euro zu einem Zinssatz von 1 % gewährt und der marktübliche Zinssatz bei 5,5 % liegt, beträgt der gesparte Zins 4,5 %-Punkte jährlich. Bei einer Laufzeit von zehn Jahren ergibt sich eine potenzielle Schenkung von 45.000 Euro, die steuerlich relevant sein könnte. Da der Freibetrag in diesem Fall nur 20.000 Euro beträgt, fiele auf die überschüssigen 25.000 Euro Schenkungsteuer an. 

Handlungsempfehlungen 

  • Beratung einholen: Suchen Sie rechtzeitig einen Steuerberater oder Fachanwalt auf, um individuelle steuerliche Risiken zu prüfen.
  • Dokumentation: Halten Sie alle Vereinbarungen und Zahlungen genau fest, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt gewappnet zu sein.
  • Schenkungsteuer melden: Informieren Sie sich über Meldepflichten und stellen Sie sicher, dass alle Schenkungen korrekt gemeldet werden.

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