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STEUERTIPPS ZUR LOHNSTEUER

  • Mit der Inflationsausgleichsprämie können Sie als Arbeitnehmer*in bis zu 6.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten, wenn Sie zwei Beschäftigungen ausüben (z. B. Haupt- und Nebenbeschäftigung/Minijob). Je Beschäftigung gilt eine Obergrenze von 3.000 €.
  • Nutzen Sie steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge in der Nettolohnoptimierung aus, wie z. B. die 50 € monatliche Sachzuwendung, statt voll steuerpflichtige Boni.
  • Smartphones/Tablets/Laptops – Nutzungsüberlassung statt Gehaltserhöhung! Und dabei sparen! Überlassen Sie diese Geräte steuer- und sozialversicherungsfrei an Ihre Mitarbeiter.
  • Profitieren Sie von der Elektromobilität: Nutzen Sie möglichst viele Subventionen und Steuervorteile (z. B. 0,5 % statt 1 %-Regel). Wie? Sie bzw. Ihre Mitarbeiter fahren E-Autos anstatt konventionelle Pkws.
  • Mit dem Fahrrad unterwegs: Überlassen Sie Ihren Arbeitnehmern Fahrräder/E-Bikes bis 25 km/h steuerfrei als zusätzlichen Gehaltsbaustein.

Ihr Steuerberater Mutterstadt

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

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