STEUERTIPPS ZUR LOHNSTEUER
- Mit der Inflationsausgleichsprämie können Sie als Arbeitnehmer*in bis zu 6.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten, wenn Sie zwei Beschäftigungen ausüben (z. B. Haupt- und Nebenbeschäftigung/Minijob). Je Beschäftigung gilt eine Obergrenze von 3.000 €.
- Nutzen Sie steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge in der Nettolohnoptimierung aus, wie z. B. die 50 € monatliche Sachzuwendung, statt voll steuerpflichtige Boni.
- Smartphones/Tablets/Laptops – Nutzungsüberlassung statt Gehaltserhöhung! Und dabei sparen! Überlassen Sie diese Geräte steuer- und sozialversicherungsfrei an Ihre Mitarbeiter.
- Profitieren Sie von der Elektromobilität: Nutzen Sie möglichst viele Subventionen und Steuervorteile (z. B. 0,5 % statt 1 %-Regel). Wie? Sie bzw. Ihre Mitarbeiter fahren E-Autos anstatt konventionelle Pkws.
- Mit dem Fahrrad unterwegs: Überlassen Sie Ihren Arbeitnehmern Fahrräder/E-Bikes bis 25 km/h steuerfrei als zusätzlichen Gehaltsbaustein.
Ihr Steuerberater Mutterstadt
Dienes + Weiß