Geschenke an Mitarbeiter aus einem persönlichen Anlass sind bis 60 Euro brutto je Anlass steuerfrei (R 19.6 Abs. 1 S. 2 LStR 2015). Natürlich kann es passieren, dass ein Mitarbeiter in einem Monat sogar mehrere persönliche Anlässe hat.
Beispiel: Eine Mitarbeiterin feiert am 3. Mai ihren 50. Geburtstag und am 7. Mai ist ihr 20-jähriges Dienstjubiläum. Am 30. Mai hat sie silberne Hochzeit. Dreimal können Sie also ein Geschenk für maximal 60 Euro brutto machen.
Muss es ein runder Geburtstag sein? Sie können natürlich auch zu „krummen“ Geburtstagen etwas schenken. Aber wohl eher nicht z. B. zum dritten Hochzeitstag.
Was ist, wenn nun auch noch das Firmenjubiläum dazu kommt? Am 15. Mai 1992, also vor 30 Jahren, wurde Ihr Unternehmen gegründet. Jeder Mitarbeiter bekommt zu diesem Anlass eine Flasche Champagner für 50 Euro. Das ist zwar kein persönlicher Anlass, aber hier können Sie die Freigrenze für Sachbezüge von 50 Euro nutzen.
Aber Vorsicht: Hier werden alle Sachbezüge eines Monats – nicht aber die Geschenke aus persönlichem Anlass – zusammengerechnet. Wenn jeder Mitarbeiter also z. B. sowieso jeden Monat einen Benzingutschein für 50 Euro erhält und dann auch noch den Champagner, ist in dem Monat die Freigrenze überschritten und es sind sowohl der Champagner als auch der Benzingutschein steuerpflichtig.
Ihr Steuerberater Ludwigshafen
Dienes + Weiß