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Wenn Sie einen freien Mitarbeiter oder Subunternehmer beschäftigen, ist es manchmal nicht ganz eindeutig zu beurteilen, ob derjenige wirklich selbstständig ist oder in Wahrheit sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer.

Bisher gab es hier schon ein Statusfeststellungsverfahren. Dabei gibt es jetzt ab 1. April 2022 ein paar Änderungen.

Es erfolgt ausschließlich eine Beurteilung des Erwerbsstatus: Jetzt wird nur noch entschieden, ob derjenige selbstständig ist oder nicht. Ob er dann konkret in der Rentenversicherung oder Krankenversicherung beitragspflichtig ist, wird im ersten Durchgang erst einmal nicht mehr geklärt.

Eine Prognose noch vor Arbeitsbeginn ist möglich: Bisher war ein Anfrageverfahren nur möglich, wenn die Beschäftigung bereits begonnen hatte oder wenigstens ein Vertrag vorlag. Jetzt können Sie die geplante Gestaltung angeben. Dann bekommen Sie eine Entscheidung. Also nicht erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

Man kann eine Gruppenfeststellung machen lassen: Manchmal kommt es vor, dass ein Unternehmen gleich zehn freie Mitarbeiter mit identischen Verträgen beschäftigen will. Bisher musste man jeden einzelnen vorlegen, jetzt kann man eine Gruppenfeststellung bekommen.

Das gesamte Auftragsverhältnis wird beurteilt: Das ist vor allem dann relevant, wenn ein Unternehmen einen freien Mitarbeiter beschäftigt und an andere Unternehmen ausleiht.

Beispiel: 
Ein Softwareunternehmen heuert einen Experten an, der an BMW vermietet wird und dort zwei Jahre lang vor Ort Software entwickelt. Bisher wurde dann nur das Vertragsverhältnis des Unternehmens zu dem Software-Experten geprüft, das den Antrag gestellt hat.

Jetzt wird geschaut: Was macht derjenige denn konkret den ganzen Tag? Ist der selbstständig oder nicht?

Fazit: Das neue Verfahren ab 1. April ist deutlich praxisnäher und wird weniger Fragen offenlassen. Nach wie vor ist es nicht zwingend anzuwenden. Es ist aber eben jedem dringend zu empfehlen, das Verfahren zu nutzen, der freie Mitarbeiter beschäftigen will, die selbst kein „richtiges“ Unternehmen haben. Dadurch können Sie eine Nachforderungslawine an Sozialausgaben ausschließen, die in ein paar Jahren leicht in einen sechsstelligen Bereich gehen kann.

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