Ein Mathematikstudent spielte Online-Poker und wurde über die Jahre immer besser. In den letzten Jahren erzielte er jährlich über 80.000 Euro Gewinn.
Das Finanzgericht Münster sagte: Poker ist kein Glücksspiel, sondern ein Geschicklichkeitsspiel (FG Münster, 10.03.21, 11 K 3030/15).
Ergebnis: Er muss Gewerbe- und Einkommensteuer zahlen. Das letzte Wort wird der Bundesfinanzhof haben (BFH, X R 8/21).
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
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