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Ihre Weihnachtsfeier ist im vergangenen Jahr wegen der Pandemie ausgefallen? Dann ist eine Nachholung im neuen Jahr kein Problem!

Denn es gibt im Steuerrecht keine explizite Begünstigung von Weihnachtsfeiern, sondern nur ganz allgemein von „Betriebsveranstaltungen“.Wann Sie diese machen, ist Ihnen überlassen. Sie können die Weihnachtsfeier also noch problemlos im Januar als Neujahrsfest nachholen oder als Osterfest, ganz nach Ihrem Geschmack und der kommenden Pandemie-Entwicklung.

Auch Geschenke sind kein Problem: Die werden in die 110-Euro-Grenze je Mitarbeiter eingerechnet.

Kann man auch vier oder fünf Feiern in einem Jahr machen? Ja, das ist  kein Problem. Die beiden teuersten Veranstaltungen behandeln Sie als steuer­frei, für die anderen zahlen Sie 25 Prozent Pauschalsteuer. Sozial­abgaben fallen keine an.

Ihr Steuerberater Maxdorf

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Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

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