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Seit 2020 kann man nicht nur 2,5 Jahresbeiträge zur Krankenversicherung steuerwirksam vorauszahlen, sondern drei Jahresbeiträge.

Wenn Sie das tun, können Sie den Betrag dieses Jahr sofort absetzen, allerdings nur den „echten“ Krankenversicherungsschutz, nicht „Komfortleistungen“ wie z. B. Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer.

Weiterer Effekt: Selbstständige haben 2.800 Euro frei für alle möglichen Versicherungen (Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, usw.), Ehepaare 5.600 Euro. Dieser Betrag wird allerdings oft durch die Krankenversicherungsbeiträge aufgebraucht.

Es verhält sich mit diesen 2.800 Euro aber so: Zahlen Sie für die Basis­absicherung mehr als die Höchstbeträge, können Sie die tatsächlichen Ausgaben absetzen und die Höchstbeträge überschreiten. Das hat aber die unangenehme Folge, dass in den Fällen, in denen bereits die Zahlungen für die Basisabsicherung über den Höchstbeträgen liegen, die sonstigen privaten Versicherungsaufwendungen steuerlich unberücksichtigt bleiben. Wenn Sie aber in den nächsten drei Jahren gar keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen, werden diese 2.800 Euro wieder frei für andere Versicherungen.

Tipp: Reden Sie zuerst sicherheitshalber mit Ihrer Krankenversicherung. Es soll Einzelfälle geben, in denen diese die Vorauszahlungen gar nicht haben möchte.

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