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Für Minijobber im Privathaushalt gelten niedrigere Beitragssätze (zwölf statt 30 Prozent in Summe für Steuer und Sozialabgaben zzgl. Umlage U1 und U2), und außerdem kann man 20 Prozent der Kosten von der Einkommensteuerschuld absetzen. Wenn Sie nun eine Putzkraft im Betrieb haben und eine andere zuhause, ist das alles kein Problem.

Extra Minijob bei Ihnen zuhause klappt nicht: Voraussetzung für den Steuer­rabatt für häusliche Minijobs ist nämlich ein extra Arbeitsverhältnis für das Putzen im Privathaus. Wenn Sie nun die Putzkraft aus Ihrer Firma zu Hause einsetzen, funktioniert es nicht. Denn da müsste sie einen extra Job bei Ihnen zuhause haben. Sozialversicherungsfrei ist aber nur ein Minijob zusätzlich zum Hauptjob möglich.

So klappt es aber ganz legal: Sie schließen einen Vertrag mit Ihrer GmbH über die Reinigung Ihres Privathauses und bekommen Rechnungen dafür. Der Lohn der Putzfrau wird komplett über die Firma abgerechnet. So erhalten Sie zumindest 20 Prozent Steuerrabatt für die Gebäudereinigungs-Rechnungen von Ihrem Betrieb – maximal 4.000 Euro Nachlass. (§ 35a Abs. 2 EStG)

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