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Sollte Ihr Vater oder Ihre Mutter hohe Verlustvorträge haben, dann denken Sie daran: Verlustvorträge können nicht (mehr) vererbt werden. Falls gleichzeitig stille Reserven vorhanden sind, kann es sich lohnen, diese aufzudecken und mit dem Verlustvortrag zu verrechnen.

Dann muss die folgende Generation diese stillen Reserven nicht mehr versteuern.

Beispiel: Der Vater hat 500.000 Euro Verlustvortrag und außerdem ein Grundstück im Betriebsvermögen, das mit 100.000 Euro in der Bilanz steht, aber 600.000 Euro wert ist. Der Vater entnimmt das Grundstück und verrechnet die stillen Reserven mit seinem Verlustvortrag.

Ihr Steuerberater Maxdorf

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Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

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