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Wird ein Unternehmen mit Grundbesitz komplett verkauft, wird Grund­erwerbsteuer fällig. Bisher galt das erst ab 95 Prozent Anteilsübertragung. Die Grenze wurde nun auf 90 Prozent abgesenkt. Die Haltefrist wird von fünf auf zehn Jahre verlängert.

Beispiel: X verkauft 94 Prozent der Anteile an seiner GmbH, die Immobilien im Wert von einer Million Euro besitzt. Nach sechs Jahren verkauft er die übrigen sechs Prozent. Bisher wäre das grunderwerbsteuerfrei gewesen, aufgrund der Neuregelung ist das nun grunderwerbsteuerpflichtig. X dürfte nun maximal 89 Prozent verkaufen, und die übrigen elf Prozent müsste er mindestens zehn Jahre und einen Tag lang behalten.

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