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Falls Sie mit Ihrem Unternehmen umziehen wollen an einen neuen Standort und die alte Immobilie mit Gewinn verkaufen, müssen Sie das nicht versteuern. Sie können eine sogenannte 6b-Rücklage bilden und die stillen Reserven auf die neue Immobilie übertragen. (§ 6b EStG)

Beispiel: Ihr Unternehmen hat seinen Sitz in der XY-Straße. Der Standort ist mittlerweile viel zu klein. Buchwert laut Bilanz 100.000 Euro, Verkehrswert eine Million Euro. Eigentlich müssten Sie beim Verkauf 900.000 Euro versteuern.

Nun wird eine neue Immobilie errichtet an einem anderen Standort für zwei Millionen Euro. Die 900.000 Euro stille Reserven können auf das neue Grundstück übertragen werden, das dann statt mit zwei Millionen Euro nur mit 1,1 Millionen bilanziert wird. Der Gewinn aus dem Verkauf der alten Immobilie muss auf diese Weise nicht versteuert werden.

Ihr Steuerberater Deidesheim

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Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

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