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Wenn Sie Wertpapiere auf Kinder übertragen, können Sie alle zehn Jahre den Erbschaftsteuerfreibetrag von 400.000 Euro ausnutzen.

Aber wehe, wenn die Kinder volljährig werden: Dann können diese über das Depot verfügen, wie sie möchten. Sie können zwar mit den Kindern Verträge ab­schließen, dass sie das Geld nur für bestimmte Zwecke (Studium usw.) verwenden sollen, aber wenn das Geld schon ausgegeben ist, ist es zu spät.

Ein Nießbrauchsvorbehalt schützt davor:
 Dieser wird bei der Bank eingetragen und verhindert Abhebungen ohne Zustimmung des Nießbrauchs­berechtigten.

Nebenwirkungen: Durch den Nießbrauch stehen die Zinserträge weiterhin den Eltern zu. Der einkommensteuerliche Vorteil fällt also weg. Erbschaftsteuerlich ist die Schenkung aufgrund des Nießbrauchs niedriger zu bewerten, man kann also mehr übertragen. Definitiv ist dieser Nießbrauchsvorbehalt eine sehr wirksame Methode, ein Verjubeln des Geldes zu verhindern. Ebenfalls geeignet sind die Familien-KG oder eine Familienstiftung. Diese Instrumente eignen sich allerdings wegen des relativ hohen Verwaltungsaufwandes eher für größere Vermögen (deutlich oberhalb einer Million Euro Verrmögen).

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