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Übernehmen Sie als Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (egal, ob PCR- oder Schnelltest), können Sie laut den aktuellen FAQ des Bundesfinanz­ministeriums „von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers“ ausgehen.

Das heißt: Betriebsausgabenabzug ja.

Und: Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn, also lohnsteuer- und sozialabgabenfrei.

Quelle: BMF, FAQ „Coro­na”(Steuern)

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