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Viele Wohnungskäufer denken sich: „Bei meiner vermieteten Immobilie habe ich keinen Überschuss, weil die Miete komplett draufgeht für Zins und Tilgung. Dann können ja wohl keine steuerpflichtigen Einkünfte dabei herauskommen!“.

Weit gefehlt: Die Tilgung können Sie nicht absetzen. Und bei den niedrigen Zinsen zurzeit kommt in aller Regel bei vermieteten Immobilien ein steuerpflichtiger Überschuss heraus, und nicht mehr, so wie früher im Regelfall, ein steuerlich nutzbarer Verlust.

Ausnahme Neubau günstiger Mietwohnungen: Wenn Sie neuen Wohnraum schaffen (Bauantrag zwischen September 2018 und Dezember 2021), können Sie dafür vier Jahre lang zusätzlich zu der normalen Abschreibung fünf Prozent Sonderabschreibungen absetzen. Die Baukosten dürfen maximal 3.000 Euro pro Quadratmeter betragen, die Abschreibungen werden aber maximal auf der Basis von 2.000 Euro pro Quadratmeter gewährt. Da könnte dann schon ein steuerlich nutzbarer Verlust herauskommen.

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