Wenn Sie ein altes noch funktionsfähiges Gebäude zum Vermieten kaufen und nach ein paar Jahren unplanmäßig abreißen, können Sie den Restwert des Gebäudes sofort absetzen. Das kann ein paar Hunderttausend Euro Steuervorteil ausmachen.
Haben Sie den Abriss hingegen von Anfang an geplant, geht der Restbuchwert „nur“ in die Kosten des neuen Gebäudes ein und erhöht lediglich die Abschreibung.
Entscheiden Sie selbst, was attraktiver ist: 500.000 Euro Sofortabzug oder 10.000 Euro zusätzliche Abschreibung pro Jahr.
Übrigens: Diese Grundsätze gelten auch bei der vorweggenommenen Erbfolge. (BFH, 27.05.20, III R 17/19, DStR 20, 2115)
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß