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Zum 1. Oktober 2020 ist die Umlage 1 (Erstattung von Lohnfortzahlung bei Krankheit) bei Minijobbern von 0,9 auf 1,0 Prozent und die Umlage 2 (Erstattung von Lohnfortzahlung im Mutterschutz) von 0,19 auf 0,39 Prozent gestiegen. Auch für „normale“ Mitarbeiter ist mit Erhöhungen zu rechnen – unterschiedlich je nach Krankenkasse.

Warum die Erhöhung? Wegen der Corona-Pandemie haben die Kassen und die Minijob-Zentrale geringere Umlageeinnahmen bei gleichzeitig gestiegenen Ausgaben bei den Erstattungsleistungen.

Wer muss mitmachen?
 Bei U2 alle, bei U1 nur Betriebe, die bis zu 30 Mitarbeiter beschäftigen, wobei Voll- und Teilzeit unterschiedlich gewichtet werden. Diese Zahl können Sie in einem Online-Rechner berechnen, wenn Sie nach „Feststellung der Umlagepflicht zur Umlage U1“ suchen.

Erstattungsanträge vergessen? Sie können sich das Geld für 2016er-Lohnfortzahlungen noch bis Jahresende 2020 zurückholen. „Der Erstattungsanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem er entstanden ist.“ (§ 6 Absatz 1 AAG). Für 2015er-Lohnfortzahlungen ist es also inzwischen zu spät, 2016 bis 2020 kann noch nachgeholt werden.

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