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Es gibt zwar einen 600-Euro-Freibetrag (§ 3 Nr. 34 EStG/vor 2020: 500 Euro) für Gesundheitsförderungsmaßnahmen, aber seit 2019 nur noch, wenn die Gesundheitsförderungsmaßnahme „zertifiziert“ ist.

Für vor 2019 begonnene Maßnahmen gab es noch eine Übergangsregelung bis Ende 2019. Damit ist seit Januar 2020 aber auch Schluss.

Was ist mit Rückenmassagen am Arbeitsplatz? Physiotherapeuten können für solcherlei Massagen meist kein Zertifikat vorlegen. Damit scheidet der 600-Euro-Freibetrag aus.

Tipp: Von vornherein gar nicht steuerpflichtig sind Gesundheitsförderungsmaßnahmen, die im „überwiegenden betrieblichen Interesse“ liegen.

Unser Rat: Stellen Sie sich auf den Standpunkt, dass diese Massagen erfolgen „zur Vorbeugung von Nacken- und Rückenschmerzen von Arbeitnehmern, die am Computer arbeiten”. Durch die Massagen beugen Sie Arbeitsausfällen vor.

Dass Sie womöglich Diskussionen haben werden mit Lohnsteuer- oder Sozial­versicherungsprüfern, ist freilich nie ganz auszuschließen.

Hier haben wir Ihnen einige Urteile zusammengestellt, auf die Sie sich berufen können:

  • Massage der Mitarbeiter im Fall spezifisch berufsbedingter Beeinträchtigung der Gesundheit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz, hier: Vorbeugung von Nacken- und Rückenschmerzen von an Computer-Arbeitsplätzen tätigen Arbeitnehmern. (BFH, 30.05.01, VI R 177/99, BStBl II 01, 671.
  • Wirbelsäulentherapie nach dem sog. FPZ-Konzept, einer integrierten funktionellen Rückenschmerztherapie zur Vorbeugung von Arbeitsausfällen. (FG Köln, 24.09.03, 12 K 428/03)
  • Rückentrainingsprogramme zur Vorbeugung und Behandlung von Berufskrankheiten. (BFH, 04.07.07, VI B 78/06, BFH/NV 07, 1874)

Übrigens: Der Betriebsausgabenabzug ist immer gegeben.

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