Ein Vater hatte ein Haus umfangreich renoviert und es dann seinem Sohn vermietet. Dabei entstanden große Vermietungsverluste. Solche Verluste akzeptiert das Finanzamt zwar grundsätzlich bei einer „auf Dauer angelegten“ Vermietung.
Hier allerdings schoss der Vater ein Eigentor: Er schenkte das frisch renovierte Haus anschließend gleich seinem Sohn. Daraufhin strich ihm das Finanzamt die Vermietungsverluste. Das Finanzamt unterstellte ihm, dass er gar nicht vorgehabt hätte das Haus dauerhaft zu vermieten. (FG Niedersachsen, 25.02.20, 9 K 112/18, Beck RS 2020, 8775)
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