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Auch Minijobber müssen grundsätzlich Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Davon kann sich der Minijobber aber befreien lassen.

Vorsicht: Es kommt immer wieder vor, dass Anträge zwar ausgefüllt, aber nicht unterschrieben sind. Ohne Unterschrift ist der Antrag jedoch unwirksam. Es reicht aus, wenn der unterschriebene Antrag eingescannt und gemailt wird. Es ist nicht nötig, dass Ihnen das Papier-Dokument mit der Original-Unterschrift vorliegt.

Achtung bei minderjährigen Minijobbern: Der Antrag auf Befreiung muss von Vater oder Mutter unterschrieben sein. Die Unterschrift des minderjährigen Minijobbers allein ist nicht ausreichend. Es gibt tatsächlich Betriebs­prüfer, die so etwas aufgreifen und dann Rentenversicherungsbeiträge nachfordern, weil die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters fehlt.

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