Bei vielen Unternehmen sinkt derzeit der Umsatz – außer sie produzieren Toilettenpapier oder Schutzmasken. Ab wann rutschen Sie in die Verlustzone?
Wie viel Umsatz müssen Sie mindestens schaffen? Hier gibt es eine Faustregel. Berechnen Sie Ihren Mindestumsatz so: Dividieren Sie Ihren Fixkostenblock durch den Rohertragsprozentsatz.
Beispiel: Ein Unternehmen hat Fixkosten (Personal, Abschreibungen, Zinsen, Mieten) von 800.000 Euro. Die Rohmarge beim Verkauf der Waren beträgt 40 Prozent. Sie rechnen dann so: 800.000 Euro geteilt durch 40 Prozent sind zwei Millionen Euro.
Kontrollrechnung: Zwei Millionen Euro Umsatz mal 40 Prozent Marge sind 800.000 Euro Rohertrag. Minus 800.000 Euro Fixkosten = null.
Natürlich wird hier ein wenig vereinfacht: Es wird unterstellt, dass die Fixkosten tatsächlich fix sind und bei sinkenden Umsätzen nicht angepasst werden können. Diese Annahme ist in der Praxis allerdings durchaus realistisch, weil normalerweise (Kurzarbeitergeld außer Acht gelassen) die festen Kosten nicht schlagartig heruntergefahren werden können.
Besonderheit Kurzarbeitergeld: Wenn Sie Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken, können Sie natürlich vorübergehend beim Personal massiv einsparen. Dadurch reduziert sich Ihr Fixkostenblock und damit auch der Mindestumsatz, den Sie benötigen, um gerade noch eine schwarze Null zu erreichen.
Ihr Steuerberater Frankenthal
Dienes + Weiß