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Wenn Sie dem Finanzamt keine Einzugsermächtigung gegeben haben, dann erhielten Sie bisher quartalsweise per Post eine Erinnerung an Ihre Steuervorauszahlungen. Das fällt ab Juni 2020 weg.

Wenn Sie dem Finanzamt also keine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen Sie künftig die Höhe der Steuervorauszahlungen und die Termine in Ihren Kalender eintragen.

Bedenken Sie: Nur ein Tag zu später Zahlungseingang beim Finanzamt (z. B. am 11. Juni statt am 10. Juni) kostet ein Prozent Säumniszuschlag. Bei 20.000 Euro sind das immerhin 200 Euro! Schade ums Geld – davon kann man sehr schön essen gehen.

Unser Rat: Erteilen Sie dem Finanzamt – sofern das noch nicht geschehen ist – eine Einzugsermächtigung. Dann brauchen Sie nie mehr Säumniszuschläge zu befürchten (sofern das Konto gedeckt ist).

Bisweilen hört man in diesem Zusammenhang die Befürchtung: „Ich will nicht, dass das Finanzamt Zugriff auf mein Konto hat!“.

Bedenken Sie dabei aber: Sollten Sie einmal Steuerrückstände haben, kann sich das Finanzamt sowieso ganz einfach ohne Gerichtsbeschluss Zugriff auf Ihr Konto verschaffen durch einen einfachen Pfändungsbeschluss. Durch die Verweigerung der Einzugsermächtigung hat man also nichts gewonnen, sich aber womöglich unnötige Säumniszuschläge eingehandelt.

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