Ein Dieselfahrer war der Auffassung, dass er weniger Kraftfahrzeugsteuer zahlen müsse, weil er das Auto aufgrund der Fahrverbote nur noch eingeschränkt nutzen könne.
Der Bundesfinanzhof hat das abgelehnt: Diesel-Fahrverbote haben keinen Einfluss auf die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer. (BFH, 13.08.19, III B 2/19, Beck RS 19, 26099)
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