Wenn Sie Ihre selbst bewohnte Wohnung verkaufen, ist das steuerfrei. Sie brauchen hier nicht einmal die zehn Jahre Spekulationsfrist abzuwarten wie bei vermieteten Immobilien.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit (bei einem Verkauf mit unter zehn Jahren Haltedauer) ist, dass das Haus oder die Wohnung im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt wurde. Das ist zweifelhaft, wenn Sie die Wohnung zeitweise über Airbnb vermieten.
Beispiel: X hat 2013 eine Eigentumswohnung in München gekauft, die er selbst bewohnt. Jedes Jahr zur Oktoberfestzeit vermietet er die Wohnung über Airbnb. Wenn X die Wohnung 2020 mit sattem Gewinn verkauft, hat er durch die zeitweise Vermietung die Steuerfreiheit ruiniert. Daran sollte man denken. Es bleibt dem X also jetzt nur noch übrig – falls er sichergehen will – die Wohnung bis 2023 zu behalten. Wenn die zehn Jahre seit Kauf vorbei sind, ist die Sache völlig eindeutig: Der Verkaufserlös ist steuerfrei.
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß