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Sie kennen gewiss den Spruch: „Der Gewinn liegt im Einkauf“. Für Leasingfirmen und Autohäuser heißt es jedoch: „Der Gewinn liegt in der Leasing­rücknahme“.

Kilometer-Nachzahlungen: Beim Kilometer-Leasing müssen Sie sich auf eine bestimmte Fahrleistung festlegen, zum Beispiel 10.000 oder 20.000 Kilometer im Jahr. Ist diese überschritten, so kommt es bei der Rückgabe zu kilometerbezogenen Nachzahlungen. Hier spekulieren einige Autohäuser und Leasingsgeber darauf, dass niemand auf diese Cent-Beträge im Vertrag so genau schaut. Und so werden dann sogar bei einem Kleinwagen 20 Cent pro Mehr-Kilometer abgerechnet. Das sind bei 10.000 Kilometern immerhin 2.000 Euro! Achten Sie also auf den Mehr-Kilometer-Satz beim Abschluss des Leasingvertrages.

Tipp: Wenn man mehrere Leasingfahrzeuge hat, kann es vorkommen, dass man bei dem einen Auto zu viele Kilometer gefahren ist und bei dem anderen zu wenig. Dann ist es am besten, wenn Sie ein paar Monate vorher das eine stilllegen und nur noch das andere fahren, sodass dann beide Autos mit dem „richtigen“ Kilometerstand zurückgegeben werden. Denn die Erstattungen für Minder-Kilometer sind stets viel niedriger als die Nachzahlungen für Mehr-Kilometer.

Nachberechnungen wegen Schäden:
Ein Leasingfahrzeug darf mit normaler Abnutzung zurückgegeben werden. Schäden, Kratzer und Beulen darf es aber nicht haben. Was nun „normale Abnutzung“ ist und was ein „Schaden“, darüber gehen die Meinungen massiv auseinander.

Ohne in die juristische Abgrenzung einzusteigen – machen Sie es doch einfach so: Lassen Sie sich vom Autohaus – vor Abschluss eines Neuvertrags! – sagen, wie viel dieses für „Schäden“ abrechnen will. Uns ist ein Fall bekannt, in dem das Autohaus A 6.000 Euro fordern wollte, Autohaus B nur 4.000 Euro. Das letztendlich mit dem Neuwagen zum Zuge gekommene Autohaus hat gar nichts verlangt. Einfach so das Auto zurückzugeben und dann die Rechnungen akzeptieren zu müssen, ist die schlechteste Lösung.

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