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Das Parlament hat Mitte November den Teilabbau des  Solidaritätszuschlags ab 2021 beschlossen. Für 90 Prozent aller Steuerzahler wird er vollständig abgeschafft, für 6,5 Prozent zum Teil, und für 3,5 Prozent bleibt er in voller Höhe erhalten. (BR Drucksache 396/19)

Im Einzelnen: Ab 2021 werden rund 90 Prozent der Steuerzahler ganz vom Soli befreit. Bis zu einem Einkommen von 73.874 Euro müsste dann ein Lediger gar keinen Soli mehr zahlen. Bei einer Familie mit zwei Kindern läge die Grenze bei 151.990 Euro Jahresbrutto.

Der Soli soll bei einem Einkommen eines Ledigen zwischen 73.874 Euro und 109.451 Euro stufenweise ansteigen. Oberhalb dieser Grenze soll dann der volle Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent anfallen. Bei einer Familie mit zwei Kindern und einem Alleinverdiener beginnt die Gleitzone, in der der Soli stufenweise ansteigt, laut Bundesfinanzministerium oberhalb von 151.990 Euro Jahreseinkommen.

Der volle Soli wird ab einem Jahres­einkommen von 221.375 Euro fällig.

GmbHs: GmbHs und AGs werden nicht entlastet und müssen weiterhin den vollen Soli (0,83 Prozent vom Gewinn) zahlen.

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