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Für kranke Mitarbeiter können Sie sich je nach Krankenkasse und gewähltem Tarif 60 bis 80 Prozent des Gehalts erstatten lassen (§ 1 AAG). Das funktioniert, wenn Sie maximal 30 Arbeitnehmer haben. (Wie die Mitarbeiter-Anzahl berechnet wird, finden Sie in § 3 AAG, Aufwendungsausgleichgesetz, im Internet.)

Die Umrechnung erfolgt dabei kalendertageweise. Für drei Tage Krankheit gibt es daher 1/10 (= 3/30) des Gehalts erstattet. Wenn sich jemand von Montag bis Freitag krankschreiben lässt, gibt es 5/30 Erstattung.

Besser ist es also, derjenige lässt sich von Samstag bis zum nächstnachfolgenden Sonntag krankschreiben. Das sind neun Tage. Dann gibt es schon 9/30. Das gilt eben kurioserweise auch dann, wenn bei Ihnen Samstag und Sonntag gar nicht gearbeitet wird.

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